Auf den Nenner „Wolfgang Schäuble mag keine Sparer“ brachte die FAZ die unlängst vom Bundesfinanzminister geäußerten Pläne zur Abschaffung der Abgeltungssteuer. Die 2009 eingeführte pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 Prozent hat nach Meinung Schäubles ihren Zweck erfüllt: Steuersünder zur Legalisierung ihrer Vermögen zu bewegen. Mittlerweile ist es wesentlich schwieriger geworden, Schwarzgeld sicher vor dem Fiskus zu verbergen. Folglich könne nun wieder der individuelle Steuersatz zugrunde gelegt werden.
Für die meisten Vermögenden würde dies grundsätzlich weniger Netto vom Brutto bedeuten, denn ihr Steuersatz kann bis zu 45 Prozent betragen. In der Praxis allerdings würde es nicht alle gleichermaßen treffen; manche Gutverdiener könnten sogar profitieren. Verlieren würden vor allem Singles mit hohen Einkünften.
Doch noch ist unklar, ob und wann die Abschaffung kommt. Vor allem aus dem eigenen Lager verspürt Schäuble starken Gegenwind, während SPD und Grüne sein Vorhaben unterstützen. Der Finanzminister möchte ohnehin zunächst die Einführung des automatischen Steuerinformationsaustauschs 2017 abwarten.
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Das Preis-Leistungs-Verhältnis schlägt das der Krankenkassen um Längen, die medizinische Versorgung bewegt sich auf Premium-Niveau: Es gibt viele gute Gründe für einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Interessenten sollten sich jedoch vor dem Abschluss bewusst machen, dass man damit prinzipiell einen Bund fürs Leben eingeht. Der Gesetzgeber hat die Rückkehr in die Krankenkasse an enge Bedingungen geknüpft.
Generell dürfen Angestellte mit einem Jahresbruttoverdienst unter aktuell 56.250 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in die Krankenkasse zurückkehren. Ab dem Alter von 55 Jahren gelingt der Wechsel allerdings nur noch in wenigen Ausnahmefällen, etwa wenn man in den letzten 5 Jahren mal gesetzlich versichert war. Auch eine Familienversicherung bietet einen Ausweg, allerdings braucht man dafür einen gesetzlich versicherten Ehepartner mit höherem Verdienst. Arbeitslosigkeit ist kein hinreichender Grund für eine Rückkehr; als ALG-II- oder Sozialhilfebezieher kann man lediglich die Beiträge zur privaten Police reduzieren. Als weitere Option bieten die privaten Krankenversicherer in aller Regel den Umstieg auf günstigere Tarife an.
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Mit großem Tamtam wurden die Terminservicestellen der gesetzlichen Krankenkassen Ende Januar in Betrieb genommen. Sie sollen gesetzlich Versicherten lange Wartezeiten auf Termine beim Spezialisten ersparen und damit die Kluft zur privatärztlichen Versorgung ein Stück weit schließen.
Die Resonanz seitens der Kassenpatienten ist allerdings mau. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden die Servicestellen in den ersten Wochen durchschnittlich nur jeweils rund 1.000 Mal in Anspruch genommen. Damit sieht sich die KBV in ihrer grundsätzlichen Kritik an der neuen Einrichtung bestätigt, deren Notwendigkeit sie von Anfang an bestritten hat.
Möglicherweise hängt der überschaubare Zuspruch mit den Bedingungen der Terminvergabe zusammen: Auf die freie Arztwahl verzichtet der Patient, der zudem eine ärztliche Überweisung benötigt; Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen sind außen vor; und eine Fahrtzeit von 60 Minuten gilt als zumutbar.
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Man reibt sich dieser Tage verwundert die Augen, wenn man nach dem Volltanken auf die Zapfsäulenanzeige blickt – so günstig war der Sprit schon lange nicht mehr. Auch Ölheizungsbesitzer dürfen sich (wegen des milden Winters gleich doppelt) freuen, ebenso ölverarbeitende Unternehmen, die ihren Rohstoff aktuell für einen Schnäppchenpreis beziehen. Keine Frage: Der niedrige Ölpreis tut der Konjunktur gut, die Verbraucher können den Binnenkonsum ankurbeln, die Unternehmen mehr investieren und höhere Gewinne ausschütten.
Doch für Anleger kann der Ölpreisverfall auch Nachteile haben – nicht nur wenn sie Aktien von Mineralölkonzernen halten. Insbesondere international ausgerichtete Investoren sehen ihre Schwellenländer-Positionen in Gefahr. Denn viele der Emerging Markets hängen am Rohstoffexport-Tropf und stehen nun vor gravierenden Problemen. Zudem ist der Ölpreisverfall vor allem ein Symptom der chinesischen Wachstumsschwäche, die wiederum die gesamte Weltkonjunktur beeinflusst. Wer speziell vom Ölpreis profitierende Unternehmen ins Portfolio nehmen möchte, sollte sich Chemiekonzerne und Fluglinien anschauen.
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Ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadensfall mit leeren Händen dazustehen.
Gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ hält den Versicherungsnehmer an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen. Insbesondere Gesundheitsfragen sollten mit höchster Sorgfalt beantwortet werden, idealerweise mit Bescheinigungen von Ärzten oder der Krankenversicherung. Was viele Kunden ebenfalls versäumen: die Bedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung. Groß kann das Erstaunen dann ausfallen, wenn der eingetretene Schadensfall gar nicht wie angenommen abgedeckt ist. Und schließlich sollten die Fristen zur Schadensmeldung beachtet werden, die im Extremfall nur 48 Stunden betragen können – sonst droht die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.
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