Um knapp 9 Prozent verteuerten sich Büros zwischen September 2018 und September 2019, wie der Verband Deutscher Pfandbriefbanken (VDP) mitteilt. Das gesamte Gewerbesegment legte um rund 6 Prozent zu, stärker als Wohnimmobilien. Auch in den drei Jahren zuvor wurde diese Wachstumsmarge erreicht.
Seit 2008 befindet sich der gewerbliche Immobilienmarkt damit in einem fortdauernden Aufschwung, dem längsten seit der Wiedervereinigung. Die jüngste Konjunkturdelle scheint daran wenig zu ändern, wie der Leiter der VDP-Marktforschung, Franz Eilers, mit Blick auf die Boomsparte Büros feststellte: „Der Büromarkt wird unverändert von einer hohen Flächennachfrage bestimmt, die anscheinend auch nicht durch die schwache Konjunktur gebremst wird.“ Diese Marktverhältnisse führen zu steigenden Neuvertragsmieten, bei Büros betrug der Zuwachs zuletzt knapp 7 Prozent auf Jahressicht.
Anleger können über offene und geschlossene Immobilienfonds mit dabei sein. Zwar fallen die Renditen üblicherweise nicht so üppig aus wie die Wachstumsraten im Gewerbesegment. Doch laut den Marktanalysten von CBRE Research sind für Fondsinvestoren in den deutschen Top-7-Städten rund 3 Prozent p. a. drin.
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Die Unfallgefahr bei der Benutzung von E-Scootern bereitet Verkehrsexperten Sorgen. Zwar sind die Schreckensszenarien, die bei der Einführung hier und da zu vernehmen waren, bisher nicht eingetreten. Doch Notfallmediziner und örtliche Polizeibehörden berichten durchaus von merklich gestiegenen Unfallzahlen – allerdings nur vereinzelt, denn eine Gesamtstatistik gibt es noch nicht. Erst seit diesem Jahr werden die Roller als separate Fahrzeugkategorie erfasst.
Der Verkehrsgerichtstag sprach sich dessen ungeachtet unlängst für eine Fahrerlaubnispflicht aus, da die geltenden Regeln zu selten eingehalten würden. Darüber hinaus fordern die Verkehrsexperten, die E-Scooter zukünftig mit Blinkern auszustatten.
Ein konträres Signal gibt ein großer deutscher Versicherer, der nun nach ersten Praxiserfahrungen seine E-Scooter-Versicherungsprämien senken will. Als Grund nannte er ein geringeres Unfallaufkommen als erwartet. Für über 23-jährige Kunden beträgt die Beitragsminderung satte 42 Prozent. Lediglich unter 17-jährige Scooterfahrer kommen nicht in den Genuss einer Beitragsentlastung, da sie das mit Abstand höchste Unfallrisiko aller Altersgruppen aufwiesen.
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Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:
Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt.
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.
Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
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