Nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, stellte sich der Versicherer bei der Regulierung quer. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht.
Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war er für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird.
Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto liegen lässt.
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Die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft zählt zu den essenziellen Vorsorgemaßnahmen, denn staatlicherseits ist im Fall der Fälle nicht viel zu erwarten. Und der tritt immerhin bei jedem vierten Arbeitnehmer ein, ob wegen Rückenleiden, einer schweren Erkrankung oder – relativ am häufigsten – wegen psychischer Probleme. Damit die Zeit bis zur Rente nicht auf Sozialhilfeniveau zugebracht werden muss, sollte in möglichst jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Die Stiftung Warentest hat im Juni eine Bewertung von 59 am deutschen Markt erhältlichen Tarifen vorgelegt. Das Gesamtergebnis kann sich sehen lassen: Bis auf ein Angebot, der nur als „befriedigend“ eingestuft wurde, erhielten alle getesteten Versicherungen ein „gut“ oder „sehr gut“. Darin spiegelt sich der „Bedingungswettlauf“ wider, den sich die Versicherer in den letzten Jahren geliefert haben: Die Konditionen wurden immer kundenfreundlicher. Für jene Arbeitnehmer, die wegen einer Vorerkrankung oder eines gefährlichen Berufs keine Berufsunfähigkeitspolice bekommen, gibt es mehrere Alternativen: eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeits-, Multi-Risk- oder Schwere-Krankheiten-Police oder auch eine Unfallversicherung. Der persönliche Versicherungsmakler hilft gern weiter.
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Verbraucherschützer bemängeln, dass Check24, Verivox & Co. bei Weitem nicht so fair und unabhängig seien, wie es die Werbung suggeriert. Auch das Bundeskartellamt kritisierte im April, das Geschäftsgebaren der Vergleicher entspreche „nicht dem Idealbild einer neutralen Plattform“. Wer sich dennoch bei den Vergleichsportalen auf die Suche nach dem besten Angebot für Versicherungen, Strom, Telekommunikation oder Finanzierungen macht, sollte diese fünf Fallen kennen:
Zweites Portal bedeutet nicht automatisch zweite Meinung: Auch wenn es optisch nicht wahrnehmbar ist, beziehen viele Portale ihre Vergleichsdaten aus ein und derselben Quelle. Das Impressum klärt darüber auf. Für einen echten Alternativvergleich sollte auf verschiedene Datenquellen geachtet werden.
Filter richtig einstellen: Vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass die Suchergebnisse häufig nur „geprüfte“ oder ähnlich eingegrenzte Angebote zeigen. Auch wenn man „alle“ auswählt, ist damit kein Gesamtmarktvergleich gewährleistet – oft nehmen nicht alle Anbieter teil.
Zusatzangebote wegklicken: Oft werden noch kurz vor Vertragsschluss zusätzliche Leistungen bzw. Produkte angeboten, die von vornherein aktiv geschaltet sind. Bei Finanzierungen beispielsweise kann das eine Restschuldversicherung sein, die gern mal als alternativlos präsentiert wird. Wer eine braucht, bekommt sie in der Regel anderswo günstiger.
Von Niedrigzinsen nicht blenden lassen: Beim Kreditvergleich wird häufig eine Spanne angegeben, wobei der niedrigere Wert die Rankingposition bestimmt. Bei zwei Dritteln aller Kunden läuft es am Ende aber eher auf den höheren Wert hinaus.
„Position 0“ beachten: Vor dem eigentlichen Ranking finden sich oft Angebote auf der sogenannten „Position 0“. Sie stehen dort nicht wegen ihrer Qualität oder ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses, sondern weil die Anbieter für die Position bezahlen. Genau hinzuschauen lohnt sich also.
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