Neben vereisten und verschneiten Straßen und schlechter Sicht birgt der Winter eine weitere Gefahr für Autofahrer: gefrorene Platten, die von fahrenden Lkw herunterrutschen und dabei allzu oft auf Autos in der Nähe krachen. Zwar sind die Brummifahrer eigentlich verpflichtet, ihren Lkw vor dem Losfahren von Eisbrocken zu befreien. Doch nicht jeder denkt daran oder nimmt sich die Zeit dafür, auch wenn das Unterlassen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Da sich auf einem Lkw mit Planen schon einmal mehrere Hundert Liter Wasser sammeln können, haben die Eisplatten das Potenzial, großen Schaden an Personen und Fahrzeugen zu verursachen. Im Falle des Falles sollten betroffene Autofahrer sich nach Möglichkeit das Lkw-Kennzeichen merken und versuchen, den Brummifahrer – der häufig von einem solchen Vorfall gar nichts mitbekommt – über die Gefahr zu informieren. Den Schaden begleicht in der Regel die Haftpflichtversicherung des Lkw. Wenn dessen Halter nicht ausfindig gemacht werden kann, steht die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Autohalters in der Pflicht.