Die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird von Versicherungsexperten bis zu Verbraucherschützern empfohlen. Kein Wunder: Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Erwerbslebens statistisch gesehen berufsunfähig. Im Bereich der körperlich stark belasteten Handwerker ist die Quote noch höher. Diese Menschen sind häufig von Schädigungen der Wirbelsäule oder der Gelenke betroffen. Ein Dachdecker kann beispielsweise seinen Beruf nicht mehr ausüben, wenn durch die dauernde Beanspruchung seiner Wirbelsäule diese nicht mehr belastbar ist. Die Folgen hiervon sind meist langwierige Behandlungen bis hin zu Umschulungen oder gar Frührenten. Gerade für Handwerker ist also die Sicherstellung der körperlichen Arbeitskraft existenziell wichtig. Daher muss dieses Berufsunfähigkeitsrisiko durch eine gute Absicherung getragen werden. Allerdings sind entsprechende Verträge oftmals aufgrund des Gesundheitszustandes oder des zu hohen Beitrags nicht realisierbar. Deshalb wurde in Zusammenarbeit von ValueNet Group und der Gothaer Lebensversicherung AG ein exklusives Konzept entwickelt, das dieses Problem löst. Seit 01.01.2014 besteht die Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung von bis zu 360,- Euro als Verpflegungsmehraufwand an Arbeitnehmer. Dies wird zur Finanzierung der Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet. Damit entsteht beim Arbeitgeber kein finanzieller Mehraufwand und beim Arbeitnehmer kein finanzieller Nettoaufwand. Handwerker können so eine BU-Absicherung von bis zu 1.000,- Euro erhalten und das mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Zusätzlich können Handwerker ab dem 67. Lebensjahr noch eine lebenslange Altersrente in Höhe von über 200,- Euro erhalten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Die Löhne und Gehälter sind im vergangenen Jahr gestiegen, weshalb sich auch im kommenden Jahr 2015 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung sowie andere Rechengrößen der Sozialversicherung ändern werden. Entsprechende Zahlen wurden von der Bundesregierung veröffentlicht. der Kranken- und Rentenversicherung sowie andere Rechengrößen der Sozialversicherung ändern werden. Entsprechende Zahlen wurden von der Bundesregierung veröffentlicht. Offiziell müssen die Zahlen noch vom Bundestag bestätigt werden. Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt im Westen von monatlich 5.950 Euro auf nun monatlich 6.050 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze im Osten erhöht sich im kommenden Jahr auf monatlich 5.200 Euro, nachdem 2014 die Grenze bei monatlich 5.000 Euro gelegen hatte. Die Differenz zwischen Ost und West wurde damit leicht gesenkt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung ist für viele Werte wichtig. Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie die Grundlage der Beitragsberechnung. Die entsprechende Bezugsgröße steigt im Westen im kommenden Jahr von monatlich 2.765 Euro auf nun 2.835 Euro. Im Osten beträgt sie künftig 2.415 Euro, nach bislang 2.345 Euro. Wichtig für Interessierte der Privaten Krankenversicherung: Auch 2015 erhöht sich die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter. Bundeseinheitlich beträgt sie im kommenden Jahr 54.900 Euro. Im laufenden Jahr 2014 hatte sie noch bei 53.550 Euro gelegen. Nur wer als Angestellter über die Versicherungspflichtgrenze hinaus verdient, kann sich bei einer Privaten Krankenversicherung versichern. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Der Herbst ist da: Für Einbrecher beginnt die heiße Phase des Jahres, denn Häuser liegen jetzt immer früher und damit länger im Dunkeln. Was kann man aber tun, um sich zu schützen? Zunächst einmal sind die Schäden durch einen Einbruch über die Hausratversicherung abgedeckt. Am anfälligsten ist die eigene Wohnung oder das Haus, wenn man zum Beispiel wegen eines Urlaubs nicht zugegen ist. Wer jedoch länger als zwei Monate verreist, sollte dies seiner Versicherung mitteilen. Die längere Abwesenheit wird in der Hausratversicherung laut Angaben des Branchenverbandes GDV häufig als Gefahrerhöhung angesehen. Grundsätzlich gilt, dass man es den Einbrechern möglichst schwer machen sollte. Je länger der Vorgang dauert, desto eher steigt die Entdeckungsgefahr. Das heißt: Fenster und Türen gut abschließen sowie Wertsachen am besten in einem Safe aufbewahren. Außerdem sollte nach Möglichkeit der Eindruck erweckt werden, dass man gar nicht weg ist. Der überquellende Briefkasten ist geradezu eine Einladung für Diebe. Den Briefkasten sollten also die Nachbarn leeren, während das Zeitungsabo für die Urlaubszeit abbestellt werden sollte. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Angesichts der Sorgen vor einer schwächeren Konjunktur, der Krisen im Nahen Osten und in der Ukraine oder der Ausbreitung der Ebola-Krankheit in einigen Ländern Westafrikas hat die Nervosität an den Aktienmärkten zuletzt deutlich zugenommen. Dies wurde unter anderem an den starken Kursverlusten im Leitindex DAX sichtbar. Gerade in solchen Zeiten ist guter Rat teuer, wenn Anleger nicht ihr Geld nur in den so genannten „sicheren Hafen“ Gold, der jedoch keine laufenden Erträge wie Aktien und Anleihen abwirft, stecken möchten. Doch selbst jetzt gibt es Möglichkeiten, wie Anleger die Renditechancen ihres Portfolios mithilfe von Aktien- sowie Anleiheinvestments aufbessern können und somit nicht nur auf niedrig verzinste Festgeld- und Tagesgeldkonten oder Lebensversicherungen angewiesen sind. Mischfonds nehmen entsprechend der aktuellen Marktsituation die Aufteilung zwischen den als riskant geltenden Aktien und den sichereren festverzinslichen Wertpapieren vor. Während sich derzeit also die Gewichtung innerhalb der Mischfonds in Richtung Anleihen verschieben dürfte, können die Fondsmanager bei einer Aufhellung der wirtschaftlichen Situation die Portfoliozusammensetzung wieder stärker in Richtung Aktien lenken, um so von den Kurssteigerungen an den Börsen zu profitieren.
Dabei sind zuletzt einige regionale Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung deutlich geworden. Während die jüngsten US-Arbeitsmarktberichte einen anhaltenden Aufschwung in der weltgrößte Volkswirtschaft signalisieren, mussten einige Wachstumsziele für das Bruttoinlandsprodukt manchen Ländern der Eurozone und der Währungsgemeinschaft insgesamt gesenkt werden. Aus diesem Grund könnten Mischfonds, die das Fondsvermögen in Aktien und Anleihen aus den USA investieren bei den aktuellen Marktturbulenzen für eine gewisse Risikoverteilung sorgen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Vor allem in den deutschen Großstädten zeigt sich der Immobilien-Boom, den wir dem derzeitigen Niedrigzinsumfeld zu verdanken haben. Aus diesem Grund könnte man annehmen, dass Vermieter gerade jetzt glänzend verdienen würden und sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung als ideale Anlagemöglichkeit entpuppen sollte. Allerdings kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin in einer Studie zu einem ganz anderen Ergebnis. Demnach würde bei fast 25 Prozent der Immobilienanlagen die Rendite bei null Prozent liegen, während die Bruttorendite bei 8,5 Prozent der Vermieter sogar negativ sein soll. Wer also plant in Betongold zu investieren, sollte nicht zu euphorisch an die Sache herangehen und ganz besonders nicht die Mieteinnahmen vollständig als Gewinn ansehen. Denn viele Vermieter unterschätzen wichtige Faktoren wie mögliche Leerstände, Verwaltungskosten, größere Reparaturen oder Renovierungsmaßnahmen. Daher ist es auch ratsam von den Mieteinnahmen immer einen Teil für spätere Renovierungen, die eines Tages mit Sicherheit anfallen werden, zurückzulegen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Die Frage nach der Rente beschäftigt Jung und Alt. Bei der Umsetzung konkreter Vorsorgemaßnahmen scheut . Je früher das Vorsorgen aber begonnen wird, umso günstiger wird es und desto höher fällt später die Rente an. Die Nutzung der staatlich geförderten Angebote zur Altersvorsorge, wie der Riester-Rente, ist jedem selbst überlassen. Dass sich solche Verträge auf Dauer rechnen, zeigen zahlreiche Untersuchungen. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung. Riestern können dabei nicht nur Berufstätige.
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Huckepack-Riestern
Wer als Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner nicht arbeitet bzw. über kein eigenes Einkommen verfügt, kann dennoch einen Riester-Vertrag abschließen. Dies funktioniert im Rahmen des Huckepack-Riesterns. Dabei muss mindestens ein Ehe- oder Lebenspartner förderberechtigt sein und einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Der zweite Vertrag wird quasi „huckepack“ genommen. Die staatlichen Zuschüsse werden auch dann bezahlt, wenn der Partner nicht selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Zum Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr können so die Grundzulage von 154 Euro hinzukommen.
Riestern in der Elternzeit
Wer kein Einkommen hat, muss im Rahmen seines Riester-Vertrages nur den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr zahlen. Wichtig für Eltern ist jedoch dies: Im ersten Jahr der Elternzeit greift die normale Riester-Regelung, dass für eine volle Förderung vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt wurden. Erst in den späteren Jahren der Elternzeit reicht dann der Mindestbeitrag. Die Kinderzulagen müssen im Übrigen beantragt werden. Kinder und Riester-Vertrag lohnen sich jedoch: für jedes kindergeldberechtigte Kind fließen 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2008 und später fließen sogar 300 Euro.
Steuern sparen
Steuern sparen will jeder. Das geht auch über die Riester-Rente, denn der Staat fördert hier einerseits über die jährlichen Zulagen und andererseits über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Konkret heißt das: Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob über die Zulage hinaus eine Steuerersparnis als Sonderausgabenabzug gewährt werden kann. Die Höhe der steuerlichen Ersparnis über den Sonderausgabenabzug hängt unter anderem vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Maximal können pro Jahr 2.100 Euro abzüglich der Zulagen steuerlich abgesetzt werden.
Wohn-Riester
Die Deutschen sind bekanntermaßen ein Volk von Häuslebauern. Noch deutlich baufreudiger wurden die meisten durch spezielle Fördergelder. Mit dem sogenannten Wohn-Riester kann seit einigen Jahren die bekannte und weitverbreitete Riester-Förderung auch zum Kauf, Bau oder zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Zudem kann das Sparguthaben für die alters- oder behindertengerechte Modernisierung der eigenen Immobilie genutzt werden. Warum also nicht einmal über die eigenen vier Wände nachdenken? (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Im November trudeln bei den meisten Versicherten die neuen Beitragsbescheide ein. Wer sich anhand dieser neuen Zahlen für eine andere Versicherung entscheiden möchte, kann dies bis zum Monatsende tun. Stichtag für eine ordentliche Kündigung ist der 30. November. Versicherte, die jedoch eine Beitragserhöhung erhalten, haben abweichend davon die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich dabei in vielen Fällen lohnen. Je nach Fahrverhalten erhält man bei einer anderen Versicherung mehr Leistung fürs gleiche Geld, oder die Beiträge lassen sich reduzieren, etwa weil die jährliche Fahrleistung deutlich niedriger ist, als bislang angeben. Weitere Sparmöglichkeiten ergeben sich zudem, wenn Versicherte mehrere Versicherungsverträge bei einem Versicherer haben oder im Falle von Mitgliedschaften in Automobilclubs, Gewerkschaften, Vereinen oder Verbänden. Auch eine Bahncard oder das Jahresticket vom Nahverkehr können sich kostensenkend auswirken. Ferner lassen sich auch durch eine Änderung bei der Selbstbeteiligung oder Zusatztarifen die Ausgaben für die Kfz-Versicherung reduzieren. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Viele gesetzlich Versicherte träumen davon, in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Dank der immer wieder erhöhten Versicherungspflichtgrenzen ist dies jedoch nur wenigen Angestellten möglich. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, die dieses Problem löst. Denn seit zehn Jahren haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit das Kostenerstattungsprinzip zu wählen. Anstatt des gängigen Sachleistungsprinzips per Versichertenkarte wechseln die Versicherten damit das Abrechnungssystem. Statt des einheitlichen Bewertungsmaßstabs der Kassenärzte greift dann die amtliche Gebührenordnung für Ärzte. In Verbindung mit einer Krankenzusatzversicherung sind so auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung die Statusvorteile eines Privatversicherten erreichbar. Die Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenkasse hat zwei bedeutende Änderungen zur Folge. Zunächst stellt der behandelnde Arzt eine privatärztliche Rechnung. Diese muss der gesetzlich Versicherte begleichen. Im Gegenzug erhält er von seiner gesetzlichen Krankenkasse und seiner Zusatzversicherung die entsprechenden Rechnungsbestandteile erstattet. Wichtig zu wissen: Die Versicherten sind seit dem Jahr 2011 für drei Monate an ihre Wechsel-Entscheidung gebunden. Im Fall der ambulanten Kostenerstattung zahlt die gesetzliche Krankenkasse lediglich den gesetzlichen Anteil, den sie im Normalfall direkt mit dem Arzt verrechnen würde. Dabei werden meist gesetzliche Zuzahlungen und ein Verwaltungskostenabschlag von bis zu 40 Euro vom Erstattungsbetrag abgezogen. Über die Krankenzusatzversicherung erhält man dann je nach Tarif jedoch bis 100 Prozent der offenen Beträge erstattet. Gesetzlich Versicherte haben auf diese Weise die Möglichkeit von den vielen Vorteilen eines Privatversicherten in der Arztpraxis zu profitieren. Neben dem Zugang zu besonderen Behandlungsmethoden (je nach Tarif der Krankenzusatzversicherung) kommen Kassenpatienten auch im Praxisalltag in den Genuss dieser Vorteile. Neben geringeren Wartezeiten stehen einem auf diese Weise in Abhängigkeit des Zusatztarifs auch alle Ärzte ohne Kassenzulassung zur Verfügung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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